Seitenbereiche
Inhalt

GmbH-Gründung via Bürgerkarte / Handysignatur!

Illustration - Illustration

Durch das Deregulierungsgesetz 2017 wird unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.1.2018 befristet auf drei Jahre eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notar zugelassen. Im Folgenden werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt:

Voraussetzungen sind:

  • Standard-GmbH mit Mustersatzung mit natürlicher Person als einzigem Gesellschafter, die auch einziger Geschäftsführer werden soll.
  • Auf das Stammkapital (€ 35.000,00 bzw. gründungsprivilegiert: € 10.000,00) erfolgt eine Bareinzahlung in Höhe von € 17.500,00 bzw. € 5.000,00.
  • Die Errichtungserklärung beschränkt sich auf einen Mindestinhalt (Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Höhe der zu leistenden Stammeinlage), Bestellung des Geschäftsführers, die Gründungsprivilegierung, Vereinbarung des Gründungskostenersatzes bis max. € 500,00 und bestimmten Regelungen zur Verteilung des Bilanzgewinns.
  • Die Identität des Gesellschafters muss im Zuge der Gründung in elektronischer Form zweifelsfrei festgestellt werden.
  • Das Kreditinstitut prüft die Identität des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers anhand eines Lichtbildausweises und einer Musterzeichnung anlässlich der Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlage.
  • Das Kreditinstitut übermittelt Bankbestätigung, Kopie des Lichtbildausweises und Musterzeichnung elektronisch an das Firmenbuch.

Erleichterung:

  • Statt eines Notariatsaktes reicht dann für die Errichtung der Gesellschaft die elektronische Erklärung des Gesellschafters über die Errichtung der Gesellschaft via USP (Unternehmerserviceportal) unter Verwendung der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) und
  • die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung im Firmenbuch in elektronischer Form ohne Beglaubigung.

Der BMJ wird per Verordnung den Inhalt der Errichtungserklärung und Ablauf der Anmeldung zum Firmenbuch sowie die diesbezüglichen technischen Details regeln.

Hinweis: Eine Firmengründung mit Notar oder Rechtsanwalt kann dennoch empfehlenswert sein. Das Beurkundungsentgelt von Notaren wird hier verringert.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Jenny Sturm - Fotolia.com

Über mich: Ich bin Ihre Steuerberaterin mit Sitz in Wien Josefstadt. Ich biete eine kompetente und individuelle Beratung in allen steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Nehmen Sie jederzeit gerne mit mir Kontakt auf um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.